
Alles, was Sie zur Wahl wissen müssen – von Ihrer Kommune bis zur Bundespolitik, klar erklärt und aktuell begleitet.
Als zugelassenem Rundfunkveranstalter unterliegt die PUNKTum-Fernseh-GmbH & Co.KG
gemäß § 29 Abs. 1 MedienG LSA der Verpflichtung, den Parteien und Vereinigungen, die für
die Wahlen zugelassen sind,auf Antrag angemessene Sendezeit und -plätze zur Vorbereitung der betreffenden Wahl einzuräumen.
(sog. „Sendezeit für Dritte“).
Interessierte Parteien und Vereinigungen werden gebeten,sich mit PUNKTum-Fernsehen in Verbindung zu setzen!